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Terms and Conditions





Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für neue Mitgliedschaften zwischen der VOLTBOX GmbH, nachfolgend
„VOLTBOX“, und volljährigen Verbrauchern, nachfolgend „Mitglied“. Für bestehende Mitgliedschaften gelten sie nur, wenn das
Mitglied ihrer Einbeziehung im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel, einer aktiv vereinbarten Vertragsverlängerung oder einer
sonstigen Vertragsänderung ausdrücklich zustimmt.
Art, Umfang, Häufigkeit, Dauer und Preis der gebuchten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschafts- bzw.
Tarifblatt. Individuelle Vereinbarungen und das Tarifblatt gehen diesen AGB vor. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht
übertragbar. Der Vertrag kann im Studio, per E-Mail oder über eine von VOLTBOX bereitgestellte Online-Buchungsmöglichkeit
geschlossen werden. Bei einem Fernabsatzvertrag gelten die gesondert mitgeteilten gesetzlichen Widerrufsrechte.

VOLTBOX bietet je nach Tarif insbesondere betreutes Personal Training im Studio, Live-Online-Training, selbstständig
durchgeführtes Training nach Einweisung, optionales VR-Training, reLounge, Gesundheitschecks, Ernährungsberatung sowie
ergänzende Add-ons und Serviceleistungen an.
Eine Einheit dauert regelmäßig ungefähr 20 Minuten. Für Personal-Trainings, Beratungen und andere ausdrücklich vereinbarte
Leistungen können abweichend 30, 45 oder 60 Minuten vorgesehen sein. Die Nutzungshäufigkeit richtet sich nach dem Tarif und
kann von einer Einheit pro Woche bis zu einer häufigeren oder täglichen Nutzung reichen. Gesundheitschecks, Kalibrierungen und
weitere Serviceleistungen werden innerhalb einer Service- und Betreuungspauschale zusätzlich halbjährlich abgerechnet.
Betreute Einheiten können regelmäßig mit bis zu zwei Mitgliedern gleichzeitig stattfinden. In organisatorisch begründeten
Ausnahmefällen ist eine Betreuung von bis zu drei Mitgliedern zulässig, sofern eine individuelle und sichere Betreuung weiterhin
gewährleistet ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, ein bestimmtes Gerät, einen bestimmten Hersteller, eine bestimmte
Software oder eine bestimmte Trainingsmethode besteht nicht.
VOLTBOX darf Trainingsmethoden und technische Hilfsmittel aus gesundheitlichen, technischen, organisatorischen oder
didaktischen Gründen anpassen, sofern Trainingsziel, Sicherheit, Betreuung und wirtschaftlicher Leistungswert im Wesentlichen
erhalten bleiben. Kann eine bisherige Trainingsform aufgrund einer gesundheitlichen Veränderung nicht mehr genutzt werden,
stimmen VOLTBOX und das Mitglied eine geeignete Alternative ab. Ist keine gesundheitlich vertretbare und vergleichbare
Alternative möglich, kommen eine Vertragsruhe oder die gesetzlichen Rechte zur Vertragsbeendigung in Betracht. VOLTBOX
schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten körperlichen, gesundheitlichen, ästhetischen oder wirtschaftlichen
Erfolg.

Das Mitglied muss alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten und VOLTBOX vor einer weiteren Nutzung
unverzüglich über relevante Veränderungen informieren. Dazu zählen insbesondere neue Erkrankungen, Schwangerschaft,
Operationen, Implantate, Medikamentenänderungen, akute Verletzungen oder starke Schmerzen.
Das Mitglied hat sämtliche Trainer-, Sicherheits-, Nutzungs- und Pflegehinweise einzuhalten. VOLTBOX darf eine Anwendung
ablehnen, anpassen, unterbrechen oder von einer ärztlichen Freigabe abhängig machen, wenn gesundheitliche, technische oder
sicherheitsbezogene Bedenken bestehen.
Konkrete technische Trainingsmethoden, Kontraindikationen, Programme, Nutzungsgrenzen und Sicherheitshinweise werden in den
jeweils geltenden Anamnese-, Aufklärungs-, Einweisungs- oder Sicherheitsunterlagen beschrieben. Die Leistungen von VOLTBOX
stellen keine ärztliche Diagnose oder Heilbehandlung dar und ersetzen keine erforderliche medizinische Abklärung.

ist ein selbstständig durchgeführtes Training nach persönlicher Einweisung und individueller Freigabe. Die erste Einheit
wird betreut durchgeführt. Während der weiteren Einheiten befindet sich qualifiziertes Personal in erreichbarer Nähe. Auswahl der
Programme und Einstellungen, Start, Ende und Intensitätsänderungen am Steuergerät erfolgen ausschließlich durch das dafür
vorgesehene Personal. Regelmäßige Re-Checks und die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben sind Voraussetzung für die weitere
Nutzung.
Die Nutzung einer ist stets freiwillig. Die zugrunde liegende Trainingsleistung kann ersatzweise ohne VR durchgeführt
werden. Bekannte Anfalls-, Seh-, Gleichgewichts- oder erhebliche Kreislaufstörungen sind vor der Nutzung mitzuteilen. Bei
Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Desorientierung, Sehstörungen oder sonstigem Unwohlsein ist die VR-Nutzung sofort zu
beenden.
ist ein betreutes, gerätegestütztes Trainings-, Wellness- und Entspannungsangebot. Vor der ersten Nutzung erfolgt eine
Eingangsanalyse; die individuelle Einstellung wird regelmäßig, grundsätzlich etwa alle drei Monate sowie bei relevanten
Veränderungen überprüft. reLounge kann als eigenständige Mitgliedschaft oder als Add-on gebucht werden. Ist die Nutzung nicht
geeignet, kann nach Abstimmung eine vergleichbare aktive Trainingsleistung angeboten werden. Ein bestimmter medizinischer oder
schmerzlindernder Erfolg wird nicht geschuldet.
Die dient der allgemeinen Information, Zielplanung und Unterstützung gesundheitsorientierter
Ernährungsgewohnheiten. Sie ersetzt keine ärztliche Diagnose oder krankheitsbezogene Behandlung. Nahrungsergänzungsmittel
können bei fachlicher Relevanz empfohlen oder angeboten werden; eine bestimmte Wirkung oder Verträglichkeit wird nicht
garantiert. Eine wirtschaftliche Beteiligung von VOLTBOX am Produktverkauf wird für das Mitglied erkennbar gemacht.

Hybrid-, Remote- und Live-Online-Leistungen setzen ein erfolgreich abgeschlossenes Onboarding und eine ausdrückliche Freigabe
durch VOLTBOX voraus. Das Onboarding dauert bis zu 60 Minuten und umfasst insbesondere Anamnese, Sicherheitsaufklärung,
technische Einrichtung, Einweisung, persönliche Grundeinstellung, ein betreutes Probetraining und die erforderliche Dokumentation.
Das Onboarding ist gesondert zu vergüten. Der bei Vertragsschluss geltende Preis wird im Tarifblatt ausgewiesen und beträgt derzeit
149,00 EUR brutto. Die Vergütung wird spätestens 14 Tage nach Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung fällig. Wird nach
vollständiger Durchführung festgestellt, dass eine Remote-Freigabe nicht erteilt werden kann, bleibt das Entgelt für das erbrachte
Onboarding geschuldet. Für zukünftige Leistungen wird nach Möglichkeit eine geeignete Studio- oder Ersatzleistung vereinbart. Ein
später erneut erforderliches Onboarding wird zum dann geltenden Preis berechnet.
Nach der Freigabe darf das Mitglied im freigegebenen Umfang auch ohne gleichzeitig zugeschalteten Trainer trainieren. Es dürfen
nur die freigegebenen Programme, Intensitäten, Nutzungshäufigkeiten und systemseitig verfügbaren Anwendungen verwendet
werden. Die Remote-Nutzung ist ohne vorherige Sonderfreigabe nur innerhalb Deutschlands zulässig.
Für Live-Online-Einheiten ist die von VOLTBOX vorgegebene Video- oder Kommunikationsplattform zu verwenden. VOLTBOX
darf die Plattform aus sachlichem Grund wechseln und kündigt den Wechsel einschließlich der technischen Mindestanforderungen
grundsätzlich mindestens 7 Tage vorher an. Das Mitglied muss ein kompatibles Endgerät, Kamera, Mikrofon und eine ausreichend
stabile Internetverbindung bereitstellen. Ist eine Nutzung aufgrund objektiv ungewöhnlicher Anforderungen nicht möglich, bietet
VOLTBOX nach Möglichkeit eine angemessene Alternative an. Technische Probleme aus dem Verantwortungsbereich des Mitglieds
begründen keinen Anspruch auf Erstattung.
Während einer betreuten Online-Einheit muss das Mitglied ausreichend in Bild und Ton wahrnehmbar sein und eine sichere,
ausreichend große und störungsarme Trainingsumgebung gewährleisten. Der aktuelle Trainingsort muss im Notfall eindeutig
angegeben werden können. Aufzeichnungen erfolgen grundsätzlich nicht. Eine Aufzeichnung zu Übungszwecken setzt die vorherige
gesonderte Zustimmung aller erkennbaren Personen voraus.

Wird Trainingsequipment über einen externen Anbieter gekauft oder finanziert, kommt der entsprechende Vertrag grundsätzlich mit
diesem Anbieter zustande; für Kaufpreis, Eigentum, Lieferung, Widerruf, Rückgabe und Gewährleistung gelten dessen Bedingungen.
VOLTBOX kann Steuergeräte oder andere Ausstattung gegen Entgelt vermieten. Einzelheiten ergeben sich aus einer gesonderten
Mietvereinbarung. Gemietete Gegenstände bleiben Eigentum von VOLTBOX oder des bezeichneten Dritteigentümers und sind nach
Vertragsende vollständig zurückzugeben. Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust sowie schuldhaft
verursachte Schäden, nicht jedoch für normale vertragsgemäße Abnutzung. Defekte oder Auffälligkeiten sind unverzüglich zu
melden; eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind untersagt. Von VOLTBOX bereitgestellte Softwarezugänge sind
persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie können bei Vertragsende oder erheblichem Missbrauch gesperrt und mit einer
Vertragsstrafe geahndet werden.

Termine werden über die von VOLTBOX vorgesehenen Buchungswege vereinbart. Das Mitglied muss rechtzeitig erscheinen bzw.
online zugeschaltet sein. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Minuten kann die Einheit als durchgeführt gelten, wenn eine sichere
und ordnungsgemäße Durchführung in der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich ist.
Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder bei
Nichterscheinen gilt die Einheit als in Anspruch genommen, sofern das Mitglied dies zu vertreten hat. Bei kurzfristiger Erkrankung
kann VOLTBOX gegen zeitnahe Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung der Trainingsunfähigkeit einen Nachholtermin gewähren;
die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.
Es dürfen höchstens sechs offene Nachholtermine gleichzeitig bestehen. Nachholtermine müssen innerhalb des laufenden Vertrags
und spätestens bis zum Wirksamwerden der Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung genutzt werden. Danach verfallen sie
ohne Auszahlung, Übertragung oder Umwandlung in andere Leistungen.
Fällt ein Termin aus Gründen aus, die VOLTBOX zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin oder eine Gutschrift angeboten. Ist dies vor
Vertragsende nicht mehr möglich, wird die Nutzungsfrist für diese konkrete Einheit angemessen verlängert oder das anteilige Entgelt
erstattet.

Add-ons können zum nächsten Monatsersten zu einer bestehenden Mitgliedschaft hinzugebucht werden und haben eine
Mindestdauer von einem vollen Kalendermonat. Die Abwahl muss spätestens sieben Kalendertage vor Monatsende erfolgen;
andernfalls endet das Add-on zum Ende des darauffolgenden Monats. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus zusammen mit
dem Mitgliedsbeitrag.
Nicht genutzte Add-on-Leistungen müssen grundsätzlich bis zum Ende auf den jeweiligen Leistungsmonat folgenden
Kalendermonats genutzt werden. Sie verfallen jedoch spätestens mit dem Ende der Hauptmitgliedschaft, sofern VOLTBOX eine
rechtzeitig angefragte Nutzung nicht selbst verhindert hat. Während einer Vertragsruhe ruhen auch Add-on-Beitrag und Add-on-
Leistung. Mit der Hauptmitgliedschaft endet das Add-on automatisch.
Der Wäscheservice umfasst das Waschen und Bereitstellen eines geeigneten Trainingsequipments und kostet derzeit 10,00 EUR
brutto je genutzter Einheit. Er ist freiwillig, soweit das Mitglied eigenes geeignetes, sauberes und von VOLTBOX freigegebenes
Equipment verwendet.

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum ersten Tag eines Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen. Beginnt der Vertrag
während eines Monats, wird der erste Teilmonat anteilig berechnet. Fällt der Fälligkeitstag auf keinen Bankarbeitstag, erfolgt die
Belastung am nächsten Bankarbeitstag.
Ist ein Tarif als Wochenpreis ausgewiesen, errechnet sich der monatliche Beitrag aus dem Wochenpreis multipliziert mit 52 und
geteilt durch zwölf. Onboarding, Add-ons, Wäscheservice, Ausstattung, Mietentgelte und sonstige Zusatzleistungen werden separat
berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
Der Wochenpreis jeder vertraglich vereinbarten wiederkehrenden Einheit erhöht sich jeweils zum 1. Januar um 0,79 EUR brutto. Der
monatliche Erhöhungsbetrag beträgt pro wöchentlicher Einheit 0,79 EUR × 52 ÷ 12, kaufmännisch gerundet, derzeit also rund 3,42
EUR brutto monatlich. Die Preisstufe gilt entsprechend für regelmäßig gebuchte Add-ons, sofern diese nach wöchentlichen Einheiten
berechnet werden. Sie gilt nicht für Zehnerkarten, Onboarding, Wäscheservice, Ausstattung oder sonstige Einmalpreise.
VOLTBOX informiert das Mitglied grundsätzlich mindestens vier Wochen vor der erstmaligen Abbuchung des erhöhten
Monatsbeitrags. Während einer ausdrücklich vereinbarten Preisgarantie ruht die Preisstufe.
Bei einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift kann VOLTBOX die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten,
höchstens jedoch 10,00 EUR, berechnen. Das Mitglied kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Bei erheblichem Zahlungsverzug darf VOLTBOX nach Mahnung und angemessener Frist die Nutzung bis zum
Zahlungsausgleich vorübergehend sperren. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Raten in Verzug, wird der Rest der Erstlaufzeit
sofort fällig.

Die Erstlaufzeit ergibt sich aus dem Tarifblatt. Nach deren Ablauf verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann
jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Nach der Erstlaufzeit kann einmalig eine neue feste Laufzeit von zwölf Monaten mit Preisgarantie vereinbart werden. Dies erfordert
eine aktive Bestätigung des Mitglieds in Textform sowie die ausdrückliche Annahme durch VOLTBOX. VOLTBOX ist nicht zur
Annahme verpflichtet. Während der Preisgarantie bleiben der vollständige Mitgliedsbeitrag und die aktiven Add-ons unverändert; die
jährliche Preisstufe ruht. Nach der weiteren Festlaufzeit wird der Vertrag unbefristet mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit
fortgeführt.
Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail oder über eine bereitgestellte elektronische
Kündigungsmöglichkeit, erklärt werden. Gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bei einer voraussichtlichen Trainingsunfähigkeit von mehr als vier Wochen oder bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft gegen
geeigneten Nachweis bis zu insgesamt zwölf Monate ruhen. Währenddessen ruhen Beitragspflicht, regelmäßige Leistungen und Add-
ons; die feste Vertragslaufzeit verlängert sich um den genehmigten Zeitraum. Für die Ruhezeit entstehen keine zusätzlichen
Nachholtermine.

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der jeweils aktuellen Datenschutzinformation
verarbeitet. Gesundheitsdaten sowie Nutzungs- und Trainingsdaten können verarbeitet werden, soweit dies für Vertrag, Sicherheit,
Betreuung und Dokumentation erforderlich oder gesondert eingewilligt ist.
Der Mitgliedsvertrag enthält keine automatische Werbeeinwilligung. Foto-, Video-, Ton-, Namens- oder Testimonialnutzungen für
Website, soziale Medien, bezahlte Werbung, Digital Signage, Print oder Presse setzen eine gesonderte freiwillige Einwilligung
voraus. Mitglieder dürfen andere Personen im Studio oder bei Online-Einheiten nicht ohne deren Zustimmung aufnehmen oder
veröffentlichen.
Trainingspläne, Videos, Zugangsdaten und sonstige Inhalte von VOLTBOX sind nur zur persönlichen Nutzung bestimmt und dürfen
ohne Zustimmung nicht weitergegeben, aufgenommen, veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden.

VOLTBOX darf Trainer, Terminzeiten, Buchungssysteme, Kommunikationsplattformen, Software, technische Hilfsmittel und
organisatorische Abläufe aus sachlichem Grund ändern, sofern die wesentliche Leistung, Sicherheit und Nutzungsmöglichkeit nicht
unangemessen beeinträchtigt werden. Eine wesentliche Leistungsreduzierung oder eine nicht bereits vereinbarte Preiserhöhung
bedarf einer gesonderten wirksamen Grundlage.
Kann eine Leistung wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder einer vergleichbaren, von VOLTBOX nicht zu
vertretenden Störung vorübergehend nicht erbracht werden, darf VOLTBOX eine zumutbare gleichwertige Ersatzleistung anbieten.
Ist dies nicht möglich, wird die betroffene Leistung gutgeschrieben, nachgeholt oder anteilig erstattet.
VOLTBOX haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und schuldhaft verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder
Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Bei der Schadensbeurteilung wird ein schuldhafter Mitverursachungsanteil des Mitglieds berücksichtigt, insbesondere bei falschen
Gesundheitsangaben, verschwiegenen Veränderungen, Missachtung von Trainer- oder Sicherheitshinweisen, nicht freigegebenen
Einstellungen, Manipulationen, Weitergabe von Ausstattung oder Zugangsdaten, Training trotz Warnzeichen oder einer unsicheren
häuslichen Trainingsumgebung.

VOLTBOX ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der
, teilzunehmen. Die zuständige Internetseite ist über die offizielle
Universalschlichtungsstelle erreichbar. Universalschlichtungsstelle
Individuelle Vereinbarungen bleiben von diesen AGB unberührt. Erklärungen dürfen mindestens in Textform abgegeben werden.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften
entgegenstehen.


VOLTBOX GmbH, Schillerstraße 26-28, 55116 Mainz, Ust-ID: DE355052212, Geschäftsführer: Jan Bausewein